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Neue Regeln der EMA zu Estragol: Was du als Schwangere, Stillende oder Elternteil wissen solltest

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat neue Regeln für den Inhaltsstoff Estragol veröffentlicht, die besonders wichtig für Schwangere, Stillende und Eltern sind. Estragol ist eine natürliche Substanz, die in vielen ätherischen Ölen und Lebensmitteln vorkommt, wie z.B. in Fencheltee. Die neuen Vorschriften sollen dabei helfen, mögliche Risiken für diese empfindlichen Gruppen zu verringern. Basierend auf zahlreichen Studien, hat die EMA festgestellt, dass Estragol in hohen Dosen potenziell leberschädigend und krebserregend sein kann. Bei der Untersuchung von Arzneimitteln, die Estragol enthalten, wurden starke Schwankungen im Gehalt festgestellt. Besonders in einigen Proben von Fencheltee wurden extrem hohe Estragolwerte gemessen.


Was ist Estragol?

Estragol (chemisch 1-Allyl-4-methoxybenzol) ist ein natürlicher Bestandteil verschiedener Pflanzenöle. Es kommt von Natur aus in bestimmten Pflanzen vor und hilft ihnen, sich vor Fressfeinden zu schützen. Es verleiht vielen Kräutern und Gewürzen ihren charakteristischen Geruch und Geschmack. Estragol ist unter anderem in folgenden Pflanzen enthalten: Estragon, Muskatnuss, Zitronengras, Süß- und Bitterfenchel.


Empfehlungen für die Stillzeit

Schwangeren und stillenden Personen wird vom Gebrauch estragolhaltiger pflanzlicher Arzneimittel, wie z.B. Fencheltee, abgeraten, wenn die tägliche Estragolaufnahme den Grenzwert von 0,05 mg pro Person und Tag überschreitet. Viele handelsübliche "Stilltees" enthalten Fenchel, aber aktuell ist unklar, wie hoch der Estragolgehalt in diesen Tees ist. Da viele Stillende diese Tees in größeren Mengen trinken, besteht das Risiko, die kritische Estragolmenge zu erreichen, was unnötige Gefahren birgt.

Zudem gibt es keine Belege für die tatsächliche Wirksamkeit von Stilltees.


Empfehlungen für Babys und Kinder

Die EMA rät auch in anderen sensiblen Lebensphasen vom Konsum estragolhaltiger pflanzlicher Arzneimittel ab. Kindern unter 11 Jahren wird der Verzehr nicht empfohlen, wenn die tägliche Estragolaufnahme 1,0 µg pro Kilogramm Körpergewicht überschreitet. Da der genaue Estragolgehalt in vielen Produkten derzeit unbekannt ist, wird vom Gebrauch bei Kindern unter vier Jahren vollständig abgeraten.

Babybreie enthalten teilweise Fenchel. Außerdem kann die zusätzliche Gabe von Fencheltee dazu führen, dass schädliche Mengen Estragol aufgenommen werden. Es gibt keine nachgewiesene Wirkung von Fencheltee gegen Bauchschmerzen bei Kindern.

Bauchschmerzen und Blähungen sind meist nicht der Grund für Unruhe bei Babys.


Für die Einführung von Beikost oder die Teilnahme am Familientisch kann aus den Stellungnahmen der EMA geschlossen werden, dass eine gelegentliche Verwendung von estragolhaltigen Kräutern und Gewürzen in einer abwechslungsreichen Ernährung unbedenklich ist.


Wichtig: Babys sollten vor der Beikostreife keine zusätzliche Flüssigkeit erhalten. Muttermilch oder unverdünnte Säuglingsnahrung reicht völlig aus, auch in den heißen Sommermonaten.


Fazit:

Zusammenfassend kann man sagen, dass der gelegentliche Einsatz von estragolhaltigen Lebensmitteln in der Küche eine akzeptable Belastung darstellt. Jedoch sollte die zusätzliche Aufnahme von Estragol über pflanzliche Arzneimittel möglichst gering gehalten oder in bestimmten Lebensphasen komplett vermieden werden. Schwangere, Stillende, Babys und Kinder unter 4 Jahren sollten keine estragolhaltigen Arzneimittel (wie Still- und Fencheltee) verwenden. Bei Kindern unter 11 Jahren ist besondere Vorsicht geboten, und der Gebrauch sollte sehr eingeschränkt erfolgen.





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